Nachtrag: 17.03.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Mitteilung:

Mit Anfrage vom 27.01.2014 (AN/0183/2014) baten SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen:

 

Im städtischen Internetauftritt für das Dezernat III Wirtschaft, Liegenschaften, Vermessung, Kataster ist unter http://www.stadt-koeln.de/1/stadtfinanzen/einsparungen/12738/ folgende Mitteilung zu lesen:

 

„Wegfall der Sanierung des früheren Rautenstrauch-Joest-Museums am Ubierring
Einsparvolumen: mehrere Millionen Euro ab 2015: Das frühere RJM am Ubierring wird voraussichtlich noch bis Ende 2014 als Depot des neuen Rautenstrauch-Joest-Museums genutzt. Damit ist es derzeit im Verantwortungsbereich des Dezernats VII (Kunst und Kultur). Nach Umzug des Depots würde Dezernat III (Wirtschaft, Liegenschaften, Vermessung, Kataster) wieder für die Liegenschaft zuständig sein.“

 

Am 11.04.2013 hat der Finanzausschuss als Änderungsantrag zu TOP 8 „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013/2014“ folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend zu prüfen, die Nutzung als Museumsdepot früher als von der Verwaltung bislang geplant zu beenden und dadurch Kosteneinsparungen zu erzielen.“

 

1.        Welche konkreten Gründe verhindern eine zügigere Beendigung der Depotnutzung?

 

2.        Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung die Depotnutzung zügig zu beenden?

 

3.        Besteht aus Verwaltungssicht absehbar ein anderweitiges Nutzungsinteresse der Immobilie durch die Stadt?

 

4.        Welche Voraussetzungen sind notwendig, um eine Vermarktung der Immobilie einzuleiten?

 

Die Beantwortung ist ebenfalls dem Ausschuss für Kunst- und Kultur vorzulegen.

 

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.    Welche konkreten Gründe verhindern eine zügigere Beendigung der Depotnutzung?

 

Der Gesamtumzug konnte nicht frühzeitiger ausgeschrieben werden, da das Leistungsverzeichnis wegen der speziellen Anforderungen der Objekte und später festgestellten Schädlingsbefalls mehrfach überarbeitet werden musste.

 

Die Ausschreibung zur Durchführung des Depotumzuges wurde Anfang Januar 2014 EU - weit veröffentlicht. Die Angebotsabgabefrist endet am 31.03.2014, die Zuschlagsfrist am 30.06.2014.

 

Der Zeitrahmen zur Durchführung des Umzugs ist auf bis zu 2 Jahren geplant, wobei alles Erdenkliche unternommen werden wird, diesen Zeitrahmen nach Möglichkeit deutlich zu unterschreiten (s. hierzu Punkt 2.). Diese überaus lange Dauer ergibt sich aus der extrem unterschiedlichen Beschaffenheit der rd. 60.000 ethnographischen Objekte (viele enthalten organische Materialien), den erforderlichen speziell auf die Objekte individuell abzustimmenden Verpackungen, dem mit dem Umzug durchzuführenden Abgleich mit den Inventarverzeichnissen (bei gleichzeitiger DV - Erfassung). Zudem sind nahezu alle Objekte einer schädlingsbekämpfenden Behandlung zu unterziehen, da ein nicht isolierbarer Schädlingsbefall im Objektkonvolut besteht.

 

 

Zu 2.    Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung die Depotnutzung zügig zu beenden?

 

Es wird selbstverständlich angestrebt, die geplante Umzugsdauer so weit wie irgend möglich zu unterschreiten. Problematisch ist jedoch der Schädlingsbefall der Objekte. Es muss ausgeschlossen werden, dass schädlingsbefallene Objekte in den Neubau eingelagert werden. Das Risiko eines Befalls der dort bereits befindlichen Objekte einschließlich der des Museum Schnütgen kann nicht eingegangen werden.

 

Eine etwaige Auslagerung der Objekte in ein Zwischendepot würde die Umzugskosten mindestens verdoppeln und wäre aus konservatorischen Gründen wegen der äußersten Fragilität der meisten Objekte sehr bedenklich.

 

Alle Objekte im Altbau haben einen festen, in die Datenbank eingetragenen Standort - die Grundlage für die in den letzten Jahren bereits bis zum Einzelobjekt erfolgte Feinplanung des Umzugs in die neuen Depoträume an der Cäcilienstraße. Der alte Standort ist unmittelbar mit dem neuen Standort verknüpft. Eine Einlagerung in ein Zwischenlager würde diese Ordnung aufheben und auch die Sammlung in ihrer jetzigen Ordnung auseinanderreißen, was wiederum eine erhebliche Beeinträchtigung/ Ausdehnung der sehr komplexen Umzugsvorbereitungen mit sich brächte.

 

Eine Einlagerung in ein Zwischendepot würde zudem zu einer erheblichen Kostensteigerung führen. Der Gesamtaufwand würde sich mindestens verdoppeln und schon allein für den Umzug von den veranschlagten 1,5 Mio. € auf dann 3,0 Mio. € steigern. Hinzu kämen dann noch die Kosten für die Zwischenlagerung, welche im deutlichen sechsstelligen Bereich liegen dürften. Es gibt zudem von der Aufnahmekapazität her kein professionell nutzbares Zwischenlager, welches über eine entsprechende Klimatisierung, eine geeignete Regalsystemeinrichtung und vor allem Sicherheitssystem verfügt. Ob in einem solchen Lager ein erneuter Schädlingsbefall ausgeschlossen werden könnte, ist zu bezweifeln. Das Personal des Rautenstrauch-Joest-Museums wird bereits für den direkten Umzug erheblich belastet. Eine Zwischenlagerung würde zu einer Zusatzbelastung führen, die nicht vertretbar wäre.

 

Gleichwohl wird versucht, den Umzug auf eine Durchführungsdauer von 12 Monaten zu begrenzen. Dies bedeutet jedoch, dass zusätzlich externes Restaurierungspersonal eingesetzt werden muss, um einen höheren Stückumschlag beim Umzug zu erreichen. Ein Konzept hierzu wird schleunigst erarbeitet. Eine Unterschreitung dieses verkürzten Zeitrahmens ist jedoch nicht erreichbar, weil die Inkubationszeiten bei der Schädlingsbekämpfung zwingend einzuhalten sind.

 

 

Zu 3.    Besteht aus Verwaltungssicht absehbar ein anderweitiges Nutzungsinteresse der Immobilie durch die Stadt?

 

Seitens der Kulturverwaltung besteht derzeit kein anderweitiges Nutzungsinteresse. In der Vergangenheit angestellte Überlegungen, dort eine Interimsstätte zur Präsentation der Sammlungen des Römisch-Germanischen Museums sowie des Kölnischen Stadtmuseums während einer möglichen Sanierungsphase zu schaffen, werden derzeit nicht weiter verfolgt.

 

 

Zu 4.    Welche Voraussetzungen sind notwendig, um eine Vermarktung der Immobilie einzuleiten?

 

Für eine Vermarktung der Immobilie muss diese frei verfügbar sein. Der Liegenschaftsverwaltung liegen derzeit mehrere Interessenbekundungen für den Erwerb der Immobilie vor. Vor dem Hintergrund des sich bis dato jedoch immer wieder verschobenen Freistellungszeitpunktes – erst 2012, dann Ende 2014 und derzeit Mitte 2016 – wurden alle Interessenbekundungen allerdings nur registriert und dann auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Eine Verhandlungsaufnahme wäre auf Grund des unbestimmten Verkaufsdatums bewertungstechnisch nämlich nicht möglich gewesen.

Sofern es nun im Rahmen des avisierten Umzuges zu keiner weiteren nennenswerten Verzögerung kommt, beabsichtigt die Liegenschaftsverwaltung - die entsprechende politische Willensbildung vorausgesetzt - mit der Vermarktung der Immobilie ab Mitte 2015 zu beginnen.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen