Mitteilung:
Im
städtischen Internetauftritt für das Dezernat III Wirtschaft, Liegenschaften,
Vermessung, Kataster ist unter
http://www.stadt-koeln.de/1/stadtfinanzen/einsparungen/12738/ folgende
Mitteilung zu lesen:
„Wegfall der Sanierung des früheren
Rautenstrauch-Joest-Museums am Ubierring
Einsparvolumen: mehrere Millionen Euro
ab 2015: Das frühere RJM am Ubierring wird voraussichtlich noch bis Ende
2014 als Depot des neuen Rautenstrauch-Joest-Museums genutzt. Damit ist es
derzeit im Verantwortungsbereich des Dezernats VII (Kunst und Kultur). Nach
Umzug des Depots würde Dezernat III (Wirtschaft, Liegenschaften, Vermessung,
Kataster) wieder für die Liegenschaft zuständig sein.“
Am 11.04.2013 hat der Finanzausschuss als
Änderungsantrag zu TOP 8 „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013/2014“
folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend zu
prüfen, die Nutzung als Museumsdepot früher als von der Verwaltung bislang
geplant zu beenden und dadurch Kosteneinsparungen zu erzielen.“
1.
Welche
konkreten Gründe verhindern eine zügigere Beendigung der Depotnutzung?
2.
Welche
Maßnahmen ergreift die Verwaltung die Depotnutzung zügig zu beenden?
3.
Besteht aus
Verwaltungssicht absehbar ein anderweitiges Nutzungsinteresse der Immobilie
durch die Stadt?
4.
Welche
Voraussetzungen sind notwendig, um eine Vermarktung der Immobilie einzuleiten?
Die Beantwortung ist ebenfalls dem Ausschuss für
Kunst- und Kultur vorzulegen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1. Welche konkreten Gründe verhindern eine
zügigere Beendigung der Depotnutzung?
Der Gesamtumzug konnte nicht frühzeitiger
ausgeschrieben werden, da das Leistungsverzeichnis wegen der speziellen
Anforderungen der Objekte und später festgestellten Schädlingsbefalls mehrfach
überarbeitet werden musste.
Die Ausschreibung zur Durchführung des Depotumzuges wurde Anfang Januar 2014 EU - weit veröffentlicht. Die Angebotsabgabefrist endet am 31.03.2014, die Zuschlagsfrist am 30.06.2014.
Der Zeitrahmen zur Durchführung des Umzugs ist auf bis zu 2 Jahren geplant, wobei alles Erdenkliche unternommen werden wird, diesen Zeitrahmen nach Möglichkeit deutlich zu unterschreiten (s. hierzu Punkt 2.). Diese überaus lange Dauer ergibt sich aus der extrem unterschiedlichen Beschaffenheit der rd. 60.000 ethnographischen Objekte (viele enthalten organische Materialien), den erforderlichen speziell auf die Objekte individuell abzustimmenden Verpackungen, dem mit dem Umzug durchzuführenden Abgleich mit den Inventarverzeichnissen (bei gleichzeitiger DV - Erfassung). Zudem sind nahezu alle Objekte einer schädlingsbekämpfenden Behandlung zu unterziehen, da ein nicht isolierbarer Schädlingsbefall im Objektkonvolut besteht.
Zu 2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung die
Depotnutzung zügig zu beenden?
Es wird
selbstverständlich angestrebt, die geplante Umzugsdauer so weit wie irgend
möglich zu unterschreiten. Problematisch ist jedoch der Schädlingsbefall der
Objekte. Es muss ausgeschlossen werden, dass schädlingsbefallene Objekte in den
Neubau eingelagert werden. Das Risiko eines Befalls der dort bereits
befindlichen Objekte einschließlich der des Museum Schnütgen kann nicht
eingegangen werden.
Eine etwaige Auslagerung
der Objekte in ein Zwischendepot würde die Umzugskosten mindestens verdoppeln
und wäre aus konservatorischen Gründen wegen der äußersten Fragilität der
meisten Objekte sehr bedenklich.
Alle Objekte im Altbau haben einen festen, in
die Datenbank eingetragenen Standort - die Grundlage für die in den letzten
Jahren bereits bis zum Einzelobjekt erfolgte Feinplanung des Umzugs in die
neuen Depoträume an der Cäcilienstraße. Der alte Standort ist unmittelbar mit
dem neuen Standort verknüpft. Eine Einlagerung in ein Zwischenlager würde diese
Ordnung aufheben und auch die Sammlung in ihrer jetzigen Ordnung
auseinanderreißen, was wiederum eine erhebliche Beeinträchtigung/ Ausdehnung
der sehr komplexen Umzugsvorbereitungen mit sich brächte.
Eine Einlagerung in ein Zwischendepot würde
zudem zu einer erheblichen Kostensteigerung führen. Der Gesamtaufwand würde
sich mindestens verdoppeln und schon allein für den Umzug von den
veranschlagten 1,5 Mio. € auf dann 3,0 Mio. € steigern. Hinzu kämen dann noch
die Kosten für die Zwischenlagerung, welche im deutlichen sechsstelligen
Bereich liegen dürften. Es gibt zudem von der Aufnahmekapazität her kein
professionell nutzbares Zwischenlager, welches über eine entsprechende
Klimatisierung, eine geeignete Regalsystemeinrichtung und vor allem
Sicherheitssystem verfügt. Ob in einem solchen Lager ein erneuter
Schädlingsbefall ausgeschlossen werden könnte, ist zu bezweifeln. Das Personal
des Rautenstrauch-Joest-Museums wird bereits für den direkten Umzug erheblich belastet.
Eine Zwischenlagerung würde zu einer Zusatzbelastung führen, die nicht
vertretbar wäre.
Gleichwohl wird versucht, den Umzug auf eine
Durchführungsdauer von 12 Monaten zu begrenzen. Dies bedeutet jedoch, dass zusätzlich
externes Restaurierungspersonal eingesetzt werden muss, um einen höheren
Stückumschlag beim Umzug zu erreichen. Ein Konzept hierzu wird schleunigst
erarbeitet. Eine Unterschreitung dieses verkürzten Zeitrahmens ist jedoch nicht
erreichbar, weil die Inkubationszeiten bei der Schädlingsbekämpfung zwingend
einzuhalten sind.
Zu 3. Besteht aus
Verwaltungssicht absehbar ein anderweitiges Nutzungsinteresse der Immobilie
durch die Stadt?
Seitens der Kulturverwaltung besteht derzeit kein
anderweitiges Nutzungsinteresse. In der Vergangenheit angestellte Überlegungen,
dort eine Interimsstätte zur Präsentation der
Sammlungen des
Römisch-Germanischen Museums sowie des Kölnischen Stadtmuseums während einer
möglichen Sanierungsphase zu schaffen, werden derzeit nicht weiter verfolgt.
Zu 4. Welche Voraussetzungen sind notwendig, um eine
Vermarktung der Immobilie einzuleiten?
Für eine Vermarktung der Immobilie muss diese frei verfügbar sein. Der
Liegenschaftsverwaltung liegen derzeit mehrere Interessenbekundungen für den
Erwerb der Immobilie vor. Vor dem Hintergrund des sich bis dato jedoch immer
wieder verschobenen Freistellungszeitpunktes – erst 2012, dann Ende 2014 und
derzeit Mitte 2016 – wurden alle Interessenbekundungen allerdings nur
registriert und dann auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Eine
Verhandlungsaufnahme wäre auf Grund des unbestimmten Verkaufsdatums
bewertungstechnisch nämlich nicht möglich gewesen.
Sofern es nun im Rahmen des avisierten Umzuges zu keiner weiteren nennenswerten
Verzögerung kommt, beabsichtigt die Liegenschaftsverwaltung - die entsprechende
politische Willensbildung vorausgesetzt - mit der Vermarktung der Immobilie ab
Mitte 2015 zu beginnen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen