Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat nimmt den 2.500 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und
2.
beschließt, die Plätze ab dem Schuljahr 2014/2015 in dem
vorhandenen Raumbestand der Schulen auf insgesamt 26.500 zu erhöhen,
vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 935
Euro je Platz bzw. 1.890 Euro je Platz, den ein/e Schüler/in mit
sonderpädagogischem Förderbedarf belegt.
3.
Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2015 die
notwendigen zusätzlichen 1,15 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5
TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 2 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7
ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge zzgl. 0,5 Stelle der
Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW in der Funktion einer Gruppenleitung in der Jugendverwaltung und 1 Stelle der Besoldungsgruppe A
11 ÜBesG NRW im Fachbereich Ganztag des Amtes für Schulentwicklung eingerichtet
werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2015 sind verwaltungsintern
Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung beschließt
der Rat für 2014 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige
Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 –
Personalaufwendungen in Höhe von 66.438 Euro. Die Deckung der
Mehraufwendungen erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in
gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der
für 2014 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 –
Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 56.464 Euro wird durch Wenigeraufwendungen
in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung
finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 294.965 Euro zu veranschlagen, die den Fehlbetrag im städtischen
Haushalt ab 2015 weiter erhöhen.
4.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung
der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch
Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage
dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den
Berechnungen auch weiterhin eine aufgrund der prekären Finanzsituation der
Stadt Köln zwingend notwendige per Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr.
0804/2010) zunächst nur auf den Hpl 2010/2011 bezogene Reduzierung der
zusätzlichen kommunalen Mittel um 5% zugrunde gelegt. Zudem werden die seit
1.2.2011 für den Betrieb der offenen Ganztagsschulen ausgeschütteten
zusätzlichen Landesmittel weiterhin zur Kompensation des zusätzlichen
kommunalen Anteils eingesetzt wie es der Ratsbeschluss vom 26.05.2011 vorsieht.
Der Rat beschließt die im
Haushaltsplan 2013/2014ff. für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.07.2015 zur
Konsolidierung des Haushalts berücksichtigte zusätzliche Kürzung des
freiwilligen kommunalen Anteils von 5% auf 2,8% zurückzunehmen.
In 2014 erfolgt die Finanzierung
aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2015 beläuft sich der zusätzliche
Zuschussbedarf dann auf insgesamt 503.499 Euro, die im Teilplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zusätzlich zu veranschlagen sind. Ab dem Haushaltsjahr
2016 beträgt der zusätzlich zu veranschlagende Betrag 331.249 Euro. Die im
Haushaltsplan 2015ff. zusätzlich zu veranschlagenden Mittel führen zu einer
weiteren Erhöhung des Fehlbetrages im städtischen Haushalt.
5.
Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 28.500
Plätzen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine
Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen
Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
·
14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion
(2), Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO (1), Der Paritätische (1), SJD
Die Falken (1), SKF (1), Sportjugend (1)
·
keine Gegenstimmen
·
keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkungen:
Herr Krücker und sein Vertreter Herr Scheiblich (Caritasverband) waren weder bei der Beratung, noch bei der
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.
Frau Weber stimmte in Vertretung für Frau Kupferer ab (Sportjugend).