Beschluss:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90
die Grünen unter Berücksichtigung des Beschlusses der BV-4 vom10.03.2014 zu TOP
8.2 (AN/0311/2014)
1.
Der Rat
beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten
für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4
Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem
Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach
ENEV 2014 Standard
mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl.
Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR
Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten
tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk
Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat
beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der
beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule
und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten
Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung
von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte
Abweichungen sind zulässig. Sollten sich im weiteren Planungsverlauf deutliche
Kostensteigerungen ergeben, ist ein erneuter Beschluss erforderlich.
2.
Der Rat
beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das
neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten
Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum
Schuljahr 2015/16) und Paul-Humburg-Straße (schulrechtliche Errichtung der
Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen
werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten
schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.
„2. Der Rat beschließt ferner einen
zeitnahen Stadt der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete
Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße
(schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/2016)
und Overbeckstraße (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum
Schuljahr 2018/2019), jeweils gemäß §§ 81 Ans. 2 und 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die
Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen
Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.“
3.
Der Rat
begrüßt das Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu
errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen
im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven
Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern
unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen
eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur
weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren.
Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für
Ehrenfelder Kinder und Jugendliche.
4.
Der Rat
beschließt, dass zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein
Kooperationsvertrag zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im
Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven
Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird.
5.
Der Rat
beschließt, dass die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden.
6.
Der Rat
der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen,
dass die Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet.
7.
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle
kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach
Möglichkeit sollen hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund
schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt
werden.
8.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015 die
Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die
neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte
der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch
nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
9.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die
Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die
neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte
der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch
nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
10.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die
Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für
das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue
Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der
notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt.
11.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und
Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am
Standort Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die
Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Standort Paul-Humburg-Str.,
frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme
des Neubaus auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven
Universitätsschule, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen
in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen
unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße
Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird.
12.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der
Schulen zu stellen.
13.
Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
14.
Der Rat beschließt die Anmeldung der Schulen
zum PRIMUS-Schulversuch des Landes NRW.“
Alternative 1:
·
Beschlusspunkt
1 wird wie folgt gefasst:
1.
Der Rat
beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten
für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4
Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem
Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach
Passivhaus-Standard
mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl.
Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 93,95 Mio. EUR
Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten
tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk
Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat
beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der
beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule
und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten
Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung
von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte
Abweichungen sind zulässig. Sollten sich im weiteren Planungsverlauf deutliche
Kostensteigerungen ergeben, ist ein erneuter Beschluss erforderlich.
·
Die Beschlusspunkte
2 bis 13 bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage zu den Punkten 2 und 14 der Verwaltung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE zu, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP und pro Köln.