Beschluss:

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 die Grünen unter Berücksichtigung des Beschlusses der BV-4 vom10.03.2014 zu TOP 8.2 (AN/0311/2014)

1.            Der Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach

 

ENEV 2014 Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR

 

Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Sollten sich im weiteren Planungsverlauf deutliche Kostensteigerungen ergeben, ist ein erneuter Beschluss erforderlich.

2.            Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und Paul-Humburg-Straße (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.

 

 

„2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Stadt der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/2016) und Overbeckstraße (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/2019), jeweils gemäß §§ 81 Ans. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.“

 

3.            Der Rat begrüßt das Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren. Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für Ehrenfelder Kinder und Jugendliche.

4.            Der Rat beschließt, dass zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird.

5.            Der Rat beschließt, dass die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden.

6.            Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet.

7.            Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt werden.

8.            Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

9.            Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

10.        Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

11.        Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Standort Paul-Humburg-Str., frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird.

12.        Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen.

13.        Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

14.        Der Rat beschließt die Anmeldung der Schulen zum PRIMUS-Schulversuch des Landes NRW.“

 

 

Alternative 1:

·                Beschlusspunkt 1 wird wie folgt gefasst:

1.             Der Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach

 

Passivhaus-Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 93,95 Mio. EUR

 

Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Sollten sich im weiteren Planungsverlauf deutliche Kostensteigerungen ergeben, ist ein erneuter Beschluss erforderlich.

·                Die Beschlusspunkte 2 bis 13 bleiben unverändert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage zu den Punkten 2 und 14 der Verwaltung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE zu, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP und pro Köln.