Beschluss:

Folgende Änderungen sind in der Liste Anlage 1.2 einzuarbeiten:

 

Bezirk 7 Porz Süd Loorweg von Mühle bis An der Mühle. :

 

Dieser Bereich ist bis zu einer definitiven rechtlichen Klärung aus der Erschließungsmaßnahme zurückzustellen.

Geklärt werden muss, ob es sich nach den Darstellungen der Verwaltung als Straße im Außenbereich  um eine erschließungsfähige Straße nach Baugesetzbuch oder um einen allgemeinen Straßenausbau einer Gemeindeverbindungsstraße im Außenbereich handelt. Eine falsche Beurteilung der Abrechnungsfähigkeit über KAG oder Straßenausbaubeteiligung kann zu Verlusten im Stadthaushalt führen.

 

Es muss durch den Ausbau ausgeschlossen werden, dass sich Bauerlaubnisse auf den unbebauten Grundstücken in dem Bereich ergeben können. Durch diese Maßnahme darf sich die rechtsverbindliche Verwaltungsauskunft an den SteA zur Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze nicht verändern. Der Bereich muss weiterhin im Außenbereich des Ortsteil Langel liegen und es darf dort keine zusätzliche Bebauung zulässig  werden. Sollte die Klärung anderes ergeben ist diese Erschließungsmaßnahme herauszunehmen.

 

Alle Bereich Lülsdorfer Str. müssen präzisiert werden. Straßen mit Doppel- und Dreifacheinmündungen auf die Lülsdorfer Str. dürfen nicht als Start- oder Zielpunkte gewählt werden, um genaue Strecken­definitionen bestimmen zu können.

Die bisherige Darstellung hat zu erheblicher Verwirrung bei einigen Anliegern geführt.

 

 

Bezirk 7 Porz Süd Lülsdorfer Str. von Rheinbergstr. bis Sandbergstr.:

Hier sind die Möglichkeite manigfaltig.

Ist die Strecke von An der Mühel bis Sandbergstr 2 gemeint, oder Weingartsberg bis Sandbergstr 2 oder Zur Eiche bis Sandbergstr 2 Oder von der Mühel bis Sandbergstr 139 Ortsausgang.

 

Hier kann es eigentlich nur es heißen „von Zur Eiche bis zur nördlichen Einmündung Sandbergstr 2.“

 

Der Bereich Lülsdorfer Str. von der Rheinbergstr. (Einmündung gegenüber An der Mühle) bis zur nördlichen Sandbergstr 2 ist im Vollausbau erschlossen. Hier müssen lediglich Reparaturmaßnahmen wegen Winterschäden und Bodensenkungen erfolgen.

 

Bezirk 7 Porz Süd Lülsdorfer Str von Schrogenweg bis Sandbergstr

Die Lülsdorfer Str. Verbindung Schrogenweg bis Sandbergstr kann ein Teilstück bis zum Ortsausgang oder der Bereich bis zur Sandbergstr. 2 in entgengestzter Richtung sein.

 

Hier sind Rechtverbindliche Definitionen der gemeinten Streckenabschnitte  in die  Vorlage einzuarbeiten und dem Rat zum Beschluss und der BV als korrigierende Mitteilung beizubringen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, Grünen und Herrn Eberle (Linke) beschlossen.