Sitzung: 01.04.2014 BV7/0043/2014
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Folgende
Änderungen sind in der Liste Anlage 1.2 einzuarbeiten:
Bezirk 7 Porz Süd Loorweg von Mühle bis
An der Mühle. :
Dieser
Bereich ist bis zu einer definitiven rechtlichen Klärung aus der
Erschließungsmaßnahme zurückzustellen.
Geklärt
werden muss, ob es sich nach den Darstellungen der Verwaltung als Straße im
Außenbereich um eine erschließungsfähige
Straße nach Baugesetzbuch oder um einen allgemeinen Straßenausbau einer
Gemeindeverbindungsstraße im Außenbereich handelt. Eine falsche Beurteilung der
Abrechnungsfähigkeit über KAG oder Straßenausbaubeteiligung kann zu Verlusten
im Stadthaushalt führen.
Es muss
durch den Ausbau ausgeschlossen werden, dass sich Bauerlaubnisse auf den
unbebauten Grundstücken in dem Bereich ergeben können. Durch diese Maßnahme
darf sich die rechtsverbindliche Verwaltungsauskunft an den SteA zur
Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze nicht verändern. Der Bereich muss
weiterhin im Außenbereich des Ortsteil Langel liegen und es darf dort keine
zusätzliche Bebauung zulässig werden.
Sollte die Klärung anderes ergeben ist diese Erschließungsmaßnahme
herauszunehmen.
Alle Bereich
Lülsdorfer Str. müssen präzisiert werden. Straßen mit Doppel- und
Dreifacheinmündungen auf die Lülsdorfer Str. dürfen nicht als Start- oder
Zielpunkte gewählt werden, um genaue Streckendefinitionen bestimmen zu können.
Die
bisherige Darstellung hat zu erheblicher Verwirrung bei einigen Anliegern
geführt.
Bezirk 7 Porz Süd Lülsdorfer Str. von
Rheinbergstr. bis Sandbergstr.:
Hier sind
die Möglichkeite manigfaltig.
Ist die
Strecke von An der Mühel bis Sandbergstr 2 gemeint, oder Weingartsberg bis
Sandbergstr 2 oder Zur Eiche bis Sandbergstr 2 Oder von der Mühel bis
Sandbergstr 139 Ortsausgang.
Hier kann es
eigentlich nur es heißen „von Zur Eiche bis zur nördlichen Einmündung
Sandbergstr 2.“
Der Bereich
Lülsdorfer Str. von der Rheinbergstr. (Einmündung gegenüber An der Mühle) bis
zur nördlichen Sandbergstr 2 ist im Vollausbau erschlossen. Hier müssen
lediglich Reparaturmaßnahmen wegen Winterschäden und Bodensenkungen erfolgen.
Bezirk 7 Porz Süd Lülsdorfer Str von
Schrogenweg bis Sandbergstr
Die Lülsdorfer
Str. Verbindung Schrogenweg bis Sandbergstr kann ein Teilstück bis zum
Ortsausgang oder der Bereich bis zur Sandbergstr. 2 in entgengestzter Richtung
sein.
Hier sind
Rechtverbindliche Definitionen der gemeinten Streckenabschnitte in die
Vorlage einzuarbeiten und dem Rat zum Beschluss und der BV als
korrigierende Mitteilung beizubringen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, Grünen und Herrn Eberle (Linke) beschlossen.