Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.:

 

Der Punkt III des Antrages wird wie folgt geändert (Änderungen hervorgehoben):

 

III.    Neu eingeführt wird stattdessen eine Rabattierung von bis zu 20 % auf den jeweiligen Verkehrswert beim Verkauf von städtischen Grundstücken, wenn sich der Erwerber verpflichtet, über einen Zeitraum von 15 Jahren im frei finanzierten Wohnungsbau einen Mietpreis von weniger als 8,50 Euro zu garantieren. In diesem Zeitraum sind Mietpreissteigerungen nur analog der prozentualen Steigerungen der Bewilligungsmieten im sozialen Wohnungsbau möglich. Vor der Veräußerung des jeweiligen Areals ist zu prüfen, ob eine Erbbauregelung zu realisieren ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

I.           Der Rat stellt fest, dass nach dem im Dezember 2013 beschlossenen kooperativen Baulandmodell Investoren verpflichtet sind, nach einer differenzierten stadtweiten Quote geförderten Wohnraum von mindestens 30 % zu errichten.

 

II.         Vor diesem Hintergrund sind die Ratsbeschlüsse aus den Jahren 2005 und 2009, mit denen Erwerbern von städtischen Grundstücken bei der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum ein Rabatt von 20 % auf den jeweiligen Verkehrswert eingeräumt worden ist, aufzuheben.

 

III.        Neu eingeführt wird stattdessen eine Rabattierung von bis zu 20% auf den jeweiligen Verkehrswert beim Verkauf von städtischen Grundstücken, wenn sich der Erwerber verpflichtet, über einen Zeitraum von 15 Jahren einen Mietpreis zwischen 6,25 Euro und 10 Euro zu garantieren. In diesem Zeitraum sind Mietpreissteigerungen nur analog der prozentualen Steigerungen der Bewilligungsmieten im sozialen Wohnungsbau möglich.

 

IV.     Bei der Vergabe städtischer Grundstücke zum Zwecke des Wohnungsbaus sollen zukünftig Konzepte für neue gemeinschaftliche Wohnformen (z.B. Mehrgenerationenwohnen /Interkulturellen Wohnprojekte/Inklusive Wohnprojekte /Wohnformen für Studierende/Auszubildende /Genossenschaftliche
Wohnformen) stärker berücksichtigt werden.

 

V.       Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zügig Vorschläge zu einem Vergabeverfahren vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln und der Fraktion Die Linke. – zugestimmt.