Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss:

Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge des Deutzer Rings (B55) über den Östlichen Zubringer (A559) in Köln-Deutz mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.200.000,00 Euro.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.016.980,00 Euro des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0250 Neubau Brücke Deutzer Ring / Östlicher Zubringerstraße A 559, Hj. 2014 sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von  3.400.000,00 Euro.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.