Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss:
Gemäß § 36
Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem
Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge des
Deutzer Rings (B55) über den Östlichen Zubringer (A559) in Köln-Deutz mit
städtischen Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.200.000,00 Euro.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe
von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.016.980,00 Euro des
Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, -
Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle
6901-1202-1-0250 Neubau Brücke
Deutzer Ring / Östlicher Zubringerstraße A 559, Hj. 2014 sowie
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.400.000,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.