Zusatz: Bereits umgedruckt zur Sitzung 21.01.2014!

Beschluss: geändert beschlossen

Der Sportausschuss dankt der Verwaltung für die Beschlussvorlage sowie die ergänzende Mitteilung unter TOP 3.1. Es besteht interfraktionell Einvernehmen, die vorgelegten Änderungsanträge in die Beschlussfassung mit aufzunehmen. Nach zwei Jahren soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht über die Entwicklung des Haushaltsansatzes mit Blick auf die geänderte Förderhöhe vorlegen. RM Kron stellt noch einmal heraus, dass mit der Änderung der Richtlinie keine Erhöhung des Haushaltsansatzes einhergeht.

Geänderter Beschluss:

 

Der Sportausschuss beschließt die Änderung der „Finanziellen Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinie Bauförderung“ in der vorliegenden Version (Anlage 1).

 

Die baulichen Maßnahmen

- Dachsanierung am Vereinsheim

- Sanierung der Duschen und Umkleiden

 

sollen künftig mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können.

 

Die Erneuerung des Belages von Kunstrasenplätzen soll mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt