Sitzung: 05.05.2014 SPA/0037/2014
Zusatz: Bereits umgedruckt zur Sitzung 21.01.2014!
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3680/2012
Der
Sportausschuss dankt der Verwaltung für die Beschlussvorlage sowie die ergänzende
Mitteilung unter TOP 3.1. Es besteht interfraktionell Einvernehmen, die
vorgelegten Änderungsanträge in die Beschlussfassung mit aufzunehmen. Nach zwei
Jahren soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht über die Entwicklung des
Haushaltsansatzes mit Blick auf die geänderte Förderhöhe vorlegen. RM Kron
stellt noch einmal heraus, dass mit der Änderung der Richtlinie keine Erhöhung
des Haushaltsansatzes einhergeht.
Geänderter Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt die Änderung der „Finanziellen Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinie Bauförderung“ in der vorliegenden Version (Anlage 1).
Die baulichen
Maßnahmen
- Dachsanierung am Vereinsheim
- Sanierung der Duschen und Umkleiden
sollen künftig mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 87,5 %
der anerkennungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können.
Die Erneuerung des Belages von
Kunstrasenplätzen soll mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 87,5 % der
anerkennungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt