Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld)

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

Den Bebauungsplan-Entwurf 62482/02 für das Gebiet zwischen Erlenweg im Osten, der Spielplatzfläche im Süden, der Güterverkehrstrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) im Westen und dem Kirchengrundstück im Norden – Arbeitstitel: Erlenweg in Köln-Bickendorf – nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB öffentlich auszulegen.

Die textliche Begründung ist auf das Plankonzept „Variante V“ der vorgesehenen Bewerberin abzustimmen. Hierbei ist eine Bauweise mit 3- und 1 Staffelgeschoss vorzusehen. Abweichend von der BauO NRW sollte das oberste Geschoss als „nicht allseitig zurückgesetztes“Geschoss erlaubt werden.

Die vorgesehene 4-gruppige Kindertagesstätte ist in die Wohnbebauung ergänzend zu integrieren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.