Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den Verein „Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V.“, Richartzstr. 2-4, 50667 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Die Sportjugend Köln und der Paritätische waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.