Begründung:

Im Haushaltsjahr 2014 stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) Mittel zur Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich in Höhe von 95.600 € zur Verfügung („Z für Frauenprojekte“).

 

In seiner Sitzung am 06.09.2007 verständigte sich der Unterausschuss Selbsthilfegruppen darauf, die Mittelverteilung für die Frauenvereine künftig vorab im Ausschuss Soziales und Senioren zu beschließen und den Unterausschuss in einer Mitteilung zu informieren. Der Unterausschuss tagt traditionell nach der Sommerpause, um bei den Einnahmen der Selbsthilfegruppen die Zuschüsse der Krankenkassen einnahmeseitig berücksichtigen zu können.

 

Die Förderstruktur bei den Frauenvereinen wurde 2008 verändert. Da die Vereine FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit einen großen Anteil ihrer Arbeit für das Jobcenter Köln leisten (früher ARGE), erhalten diese seit 2008 aus städtischen Mitteln eine Förderung in Höhe von je 40.000 €, die als „kommunale Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet wird. Die Fördervorschläge in Anlage 1 sind vor diesem Hintergrund zu sehen.

 

Mit Stand 17.04.2014 beträgt die Auszahlungshöhe 50 % des o.g. Haushaltsansatzes.

 

Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu professionellen Einrichtungen entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unterstützungsangebot realisieren, das innovativ und fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungsstelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Die Anlagen 2 – 5 beschreiben Aktivitäten und Fördervorschläge.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine

 

-           Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V.“,

-           Agisra e.V.,

-           FrauenLeben e.V. und

-           Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.

 

mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderbeträge, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlungen, im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Bestimmungen unverzüglich auszuzahlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt