Beschluss:

Der Integrationsrat beschließt das vorliegende ‚Interkulturelle Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen‘ und deren Würdigung durch die jeweilige Fachverwaltung (siehe Anlage) zur Kenntnis zu nehmen.

Gemäß Ratsbeschluss vom 08.04.2014 ist die Verwaltung aufgefordert diese Maßnahmenvorschläge soweit aufzubereiten, dass eine sinnvolle Behandlung in den Ratsausschüssen unmittelbar nach der Konstituierung des Rates möglich wird. Sie soll so rechtzeitig erfolgen, dass einzelne Maßnahmen noch in den Haushalt 2015 eingeplant werden können. Die Behandlung in den Ratsausschüssen soll den Grundsätzen des Beschlusses des Integrationsrates vom 08.07.13 entsprechen und gezielte Beschlüsse

·         zu Maßnahmen mit hoher Priorität, die in Zukunft fortzusetzen sind,

·         zu Maßnahmen, die neu zu beginnen sind und zusätzliche personelle und/oder finanzielle Ressourcen binden und

·         zu Maßnahmen, die eingestellt werden sollen

ermöglichen.
Für jede Maßnahme ist der konkrete Finanzierungs- und Personalbedarf darzustellen.

Im Rahmen der gesondert zu erstellenden Beschlussvorlagen ist der jeweilige Personal- und Finanzierungsbedarf, sowie deren Deckung darzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mit Änderungen einstimmig beschlossen