Sitzung: 23.06.2014 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Herr Giesen stellt den Antrag, wegen Beratungsbedarf den TOP 4 zu vertagen.
Auf Nachfrage des Altersvorsitzenden an die Verwaltung, ob das in einer konstituierenden Sitzung überhaupt möglich ist, antwortet Herr Tempski, dass die grundsätzliche Möglichkeit zu einer Vertagung besteht, eine Konstituierung jedoch innerhalb von 6 Wochen nach Ende der alten Wahlperiode gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Wahlperiode endete am 01.06.2014. Er empfiehlt darum, ggf in einer Sitzungsunterbrechung die noch offenen Fragen nach zu beraten.
Herr Daniel lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den TOP 4.
Abstimmungsergebnis: Mehrheilich gegen die
Fraktion Die Grünen und 4 Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Ilg
abgelehnt.
Herr Daniel fährt mit TOP 4
fort. Er erklärt, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Wahl der
Bezirksbürgermeister/in und deren Stellvertreter in einem Wahlgang geheim und
ohne Aussprache abgestimmt wird. Die abgegebenen Stimmen der 19
Bezirksvertreter sind anschließend nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mithilfe
des Höchstzahlverfahrens nach d´Hondt auszuwerten.
Wie soeben unter
Tagesordnung 3 beschlossen wurde, sind 3 Stellvertreter der
Bezirksbürgermeisters/in in einem Wahlgang mit zu wählen.
Wahlvorschläge zur Wahl
des/der Bezirksbürgermeisters/in können Fraktionen, mehrere Fraktionen
gemeinsam oder eine Gruppe von Bezirksvertretern machen.
Es sind Vorschläge in 2
Listen bei der Verwaltung eingegangen:
Auf der Liste 1 der
Fraktionen von CDU, SPD und FDP
kandidieren in der
Reihenfolge:
1.
Herr Mike Homann
2.
Herr Christoph Schykowski
3.
Herr Karl Wolters
Auf der Liste 2 der
Fraktion Die Grünen
kandidieren in der
Reihenfolge:
1.
Frau Dr. Sabine Müller
2.
Herr Manfred Giesen
Die Stimmzettel für die
Wahl hat die Verwaltung mit den Vorschlägen der Fraktionen vorbereitet.
Herr Daniel bittet darum, die
Wahlentscheidung durch ein Kreuz
kenntlich zu machen. Stimmzettel, die Zusätze, mehr als ein Kreuz enthalten
oder statt eines Kreuzes einen Namen ausweisen oder lediglich mit ja oder nein
versehen sind, sind ungültig.
Wer sich der Stimme
enthalten möchte, möge den Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung -also blanko- in
die Wahlurne werfen. Ungültige Stimmen und Enthaltungen zählen zur Berechnung
nicht mit.
Die Stimmzähler überprüfen
die Wahlurne.
Die Schriftführerin, Frau
Duman, ruft alle Bezirksvertreter und Bezirksvertreterinnen in alphabethischer Reihenfolge
(Stimmzähler am Schluss)auf, um einzeln nach Erhalt eines Stimmzettels in der
bereit gestellten Wahlkabine zu wählen.
Nach Abschluss des
Wahlganges zählen die 3 Stimmzähler die Stimmen aus und teilen dem
Altersvorsitzenden das Wahlergebnis schriftlich mit.
Herr Daniel gibt das Wahlergebnis
bekannt:
„Es sind 19 Stimmen
abgegeben worden. Davon war keine Stimme ungültig. Es gab 4 Stimmenthaltungen.
Diese Stimmen zählen wie
vorher gesagt zur Berechnung der Höchstzahlen nicht mit.
So bleiben 15 gültigen
Stimmen.
Auf Listenvorschlag 1
entfallen 10 Stimmen.
Auf Listenvorschlag 2
entfallen 5 Stimmen.
Damit ist gewählt:
Herr Mike Homann zum
Bezirksbürgermeister.
Zwischen den beiden
Kandidaten Christoph Schykowski (2. Platz auf Liste 1)und Dr. Sabine Müller (1.
Platz auf Liste 2) ist eine Stichwahl erforderlich, da auf beide die gleiche
Höchstzahl 5 entfällt.“
Die Verwaltung erstellt die
notwendigen Stimmzettel für die Stichwahl. Anschließend wählt die
Bezirksvertretung nach dem selben Verfahren den /die 1. Stellvertreter/in.
Herr Daniel gibt das Wahlergebnis
bekannt:
„Es sind 19 Stimmen
abgegeben worden. Davon war keine Stimme ungültig. Es gab 3 Stimmenthaltungen. So
bleiben 16 gültigen Stimmen.
Auf Herrn Schykowski
entfallen 11 Stimmen.
Auf Frau Dr. Müller
entfallen 5 Stimmen.
Somit sind Herr Schykowski
zum 1. Stellvertreter,
Frau Dr. Müller zur 2.
Stellvertreterin und mit der nächsten Höchstzahl von 3,3 die Liste 1 mit Herrn
Wolters zum 3. Stellvertreter gewählt.“
Alle gewählten Personen nehmen auf Nachfrage des Altersvorsitzenden
ihre Wahl an.