Sitzung: 23.06.2014 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Im
Sinne des § 5 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln verpflichtet Herr
Bezirksbürgermeister Homann anschließend alle übrigen Bezirksvertreter und
Bezirksvertreterinnen, Ihre Aufgabe als Mitglieder der Bezirksvertretung nach
bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des
Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und Ihre Pflichten zum
Wohle der Stadt Köln zu erfüllen.