Beschluss:
Der Rat bildet
folgende Pflichtausschüsse:
- Hauptausschuss
- Finanzausschuss
angegliedert: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 KWahlG NRW
- Wahlausschuss für die Kommunalwahl gemäß § 2 Abs. 3 KWahlG NRW
- Kreiswahlausschuss gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG NRW
Der Rat bildet gemäß
§ 57 Abs. 1 GO NRW neben den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende
weitere Ausschüsse:
- Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
- Ausschuss
Anregungen und Beschwerden
- Bauausschuss
angegliedert: Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft
-
Gesundheitsausschuss
- Ausschuss Kunst
und Kultur/Museumsneubauten
zugleich: Fachausschuss für Denkmalschutz und
Denkmalpflege
angegliedert: Betriebsausschuss Bühnen der
Stadt Köln
Betriebsausschuss des
Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln
Betriebsausschuss
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
-
Liegenschaftsausschuss
- Ausschuss Schule
und Weiterbildung
- Ausschuss Soziales
und Senioren
- Sportausschuss
-
Stadtentwicklungsausschuss
- Ausschuss Umwelt
und Grün
angegliedert: Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
- Verkehrsausschuss
-
Wirtschaftsausschuss
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.