Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat setzt die Anzahl der sachkundigen Einwohner, die gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW den Ausschüssen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören, wie folgt fest:

 

Für folgende Ausschüsse wird die Zahl der sachkundigen Einwohner auf 12 festgesetzt:

- Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR)/Vergabe/Internationales

- Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

- Ausschuss für Kunst und Kultur + BA.

- Ausschuss für Schule und Weiterbildung

- Ausschuss für Soziales und Senioren

- Sportausschuss

- Stadtentwicklungsausschuss

- Ausschuss für Umwelt und Grün + BA.

- Verkehrsausschuss

- Wirtschaftsausschuss

 

Für folgende Ausschüsse wir die Zahl der sachkundigen Einwohner auf 9 festgesetzt:

- Bauausschuss + BA.

- Gesundheitsausschuss

 

In die folgenden Ausschüsse werden keine sachkundigen Einwohner entsandt:

- Liegenschaftsausschuss

- Wahlprüfungsausschuss


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.