Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes vom 20.06.2014:

 

 

Wir genehmigen gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung die provisorische Wiederinbetriebnahme des städtischen Objekts Xantener Str. 84 und die Instandsetzung des EGs sowie von Teilen des 1. und 2. OGs zur Bereitstellung von insgesamt 80 Unterbringungsplätzen.

Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen genehmigen wir überplanmäßigen Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeilen

·    13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – in Höhe von rd.           665.300 € und

·    14 – Bilanzielle Abschreibungen – in Höhe von rd.                                            28.700 €,

insgesamt                                                                                                                694.000 €.

Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von rd. 48.900 € im Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte, sowie vorläufig durch Minderaufwendungen in Höhe von 645.100 € im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

Wir genehmigen gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 48.900 € im Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

 

Wir genehmigen außerdem die Bereitstellung der erforderlichen investiven Mittel zur Ausstattung des Objektes Xantener Str. 84 in Höhe von 51.209 € im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 Ausstattung Flüchtlingsunterbringung. Die Finanzierung erfolgt im Wege einer Sollverlagerung im gleichen Teilfinanzplan, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-5-5122, Auf dem Ginsterberg.

 

 

Köln, den 20.06.2014

 

gez. Jürgen Roters                                                                             gez. Niklas Kienitz

Oberbürgermeister                                                                             Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln – zugestimmt.