Nachtrag: 20.06.2014
Sitzung: 24.06.2014 Rat/0001/2014
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1618/2014
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes vom 20.06.2014:
Wir genehmigen gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung die provisorische Wiederinbetriebnahme des städtischen Objekts Xantener Str. 84 und die Instandsetzung des EGs sowie von Teilen des 1. und 2. OGs zur Bereitstellung von insgesamt 80 Unterbringungsplätzen.
Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen genehmigen
wir überplanmäßigen Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeilen
· 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen – in Höhe von rd. 665.300
€ und
· 14 – Bilanzielle Abschreibungen – in Höhe von
rd. 28.700 €,
insgesamt 694.000
€.
Die Deckung des
Mehraufwandes erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von rd. 48.900 € im
Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte, sowie vorläufig durch Minderaufwendungen in Höhe von 645.100
€ im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20,
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
Wir genehmigen gleichzeitig im Haushaltsjahr
2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 48.900 € im
Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Teilergebnisplan
1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen.
Wir genehmigen außerdem
die Bereitstellung der erforderlichen investiven Mittel zur Ausstattung des
Objektes Xantener Str. 84 in Höhe von 51.209 € im Haushaltsjahr 2014 im
Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 Ausstattung Flüchtlingsunterbringung.
Die Finanzierung erfolgt im Wege einer Sollverlagerung im gleichen
Teilfinanzplan, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Finanzstelle 5620-1004-5-5122, Auf dem Ginsterberg.
Köln, den 20.06.2014
gez. Jürgen Roters gez.
Niklas Kienitz
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln – zugestimmt.