Beschluss:

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) beschließen wir im Rahmen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogrammes „Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer“ die Freigabe von zahlungswirksamen Aufwendungen im Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 13 / Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Doppelhaushalt 2013/2014, Hj. 2014 in Höhe von 600.000 EUR für die Entschlammung des Teilabschnittes Stadtwaldweiher (Verbindungskanal und Waldweiher).

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt