Beschluss:
Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) entsendet die Stadt Köln
a) Vertreter b) Stellvertretungen
Wolfgang Büscher Bernd Kiefer
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof.
Für die Wahl der weiteren Vertreter und der Stellvertreter liegen 5 Vorschläge vor:
Vorschlag 1 (SPD):
Monika Schultes Jürgen Kircher
Polina Frebel Karl-Heinz Walter
Vorschlag 2 (CDU):
Martin Erkelenz Katharina Welcker
Ira Sommer Dr. Ralph Elster
Vorschlag 3 (Grüne):
Matthias Welpmann Svenja Rabenstein
Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):
Michael Weisenstein Klaus Roth
Vorschlag 5 (AfD):
Heinz Peter Mees Jochen Haug
Bei der Wahl werden Stimmen 89 abgegeben, die sich wie folgt verteilen:
Vorschlag 1 (SPD): 28 Stimmen
Vorschlag 2 (CDU): 24 Stimmen
Vorschlag 3 (Grüne): 18 Stimmen
Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde): 10 Stimmen
Vorschlag 5 (AfD): 3 Stimmen
Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:
Monika Schultes Jürgen Kircher
Polina Frebel Karl-Heinz Walter
Martin Erkelenz Katharina Welcker
Ira Sommer Dr. Ralph Elster
Matthias Welpmann Svenja Rabenstein
Michael Weisenstein Klaus Roth
Der Beschluss
lautet demnach wie folgt:
Der Rat wählt folgende Vertreterinnen und Vertreter und die jeweiligen Stellvertretungen in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof; hierbei müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) der Oberbürgermeister oder ein(e) von ihm vorgeschlagene(r) Beamter/Beamtin oder Beschäftigte(r) dazu zählen:
a) Vertreterinnen und
Vertreter b)
Stellvertretungen
1. Büscher, Wolfgang Kiefer, Bernd
2. Monika Schultes Jürgen Kircher
3. Polina Frebel Karl-Heinz Walter
4. Martin Erkelenz Katharina Welcker
5. Ira Sommer Dr. Ralph Elster
6. Matthias Welpmann Svenja Rabenstein
7. Michael Weisenstein Klaus Roth
Die Herren Büscher und Kiefer waren bereits in der letzten Legislaturperiode in der Funktion
tätig und werden erneut vorgeschlagen.
Die Wahl gilt für die dafür in der Satzung vorgesehenen Zeit und für die laufende Wahlzeit des
Rates, jedoch höchstens für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der
Stadt Köln.