Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entsendet die Stadt Köln

 

- Frau Beigeordnete Henriette Reker

 

als Mitglied in den Aufsichtsrat der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH.

 

Für die Wahl der weiteren Mitglieder liegen 5 Vorschläge vor:

 

Vorschlag 1 (SPD):

Polina Frebel

Karl-Heinz Walter

Wilfried Becker

 

Vorschlag 2 (CDU):

Hans-Werner Bartsch

Margret Dresler-Graf

 

Vorschlag 3 (Grüne):

Gerd Brust

Ralph Sterck

 

Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):

Gertrud Scholz

 

Vorschlag 5 (AfD):

Stephan Boyens

 

Bei der Wahl werden Stimmen 83 abgegeben, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1 (SPD):                                                     28 Stimmen

Vorschlag 2 (CDU):                                                    24 Stimmen

Vorschlag 3 (Grüne):                                                  18 Stimmen

Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):              10 Stimmen

Vorschlag 5 (AfD):                                                        3 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Polina Frebel

Karl-Heinz Walter

Wilfried Becker

Hans-Werner Bartsch

Margret Dresler-Graf

Gerd Brust

Ralph Sterck

Gertrud Scholz

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat entsendet als Mitglieder in den Aufsichtsrat der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH:

 

1)   Beigeordnete Henriette Reker

 

(Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister

bzw. die/den von ihm vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

2)   Polina Frebel

3)   Karl-Heinz Walter

4)   Wilfried Becker

5)   Hans-Werner Bartsch

6)   Margret Dresler-Graf

7)   Gerd Brust

8)   Ralph Sterck

9)   Gertrud Scholz

 

Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.