Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entsendet die Stadt Köln Frau Beigeordnete Henriette Reker als Mitglied in den Aufsichtsrat der Klinken der Stadt Köln gGmbH.

 

Für die Wahl der weiteren Mitglieder liegen 6 Vorschläge vor:

 

Vorschlag 1 (SPD):

Michael Paetzold

Sven Kaske

 

Vorschlag 2 (CDU):

Ursula Gärtner

Dr. Thomas Portz

 

Vorschlag 3 (Grüne):

Joachim Heinlein

 

Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):

Ulla Lötzer

 

Vorschlag 5 (FDP):

Dr. Ralf Unna

 

Vorschlag 6 (AfD):

Günter Witzmann

 

Bei der Wahl werden Stimmen 89 abgegeben, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1 (SPD):                                         28 Stimmen

Vorschlag 2 (CDU):                                        24 Stimmen

Vorschlag 3 (Grüne):                                      18 Stimmen

Vorschlag 4 (Linke/Piraten/Deine Freunde):  10 Stimmen

Vorschlag 5 (FDP):                                           6 Stimmen

Vorschlag 6 (AfD):                                            3 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Michael Paetzold

Sven Kaske

Ursula Gärtner

Dr. Thomas Portz

Joachim Heinlein

Ulla Lötzer

Dr. Ralf Unna

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat entsendet als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH:

 

1. Frau Beigeordnete Henriette Reker

 

 (Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. die/den von ihm

vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

2. Michael Paetzold

3. Sven Kaske

4. Ursula Gärtner

5. Dr. Thomas Portz

6. Joachim Heinlein

7. Ulla Lötzer

8. Dr. Ralf Unna

 

Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.