Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

Beschluss:

Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beauftragen wir die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, den Bebauungsplan-Entwurf —Arbeitstitel: Sinnersdorfer Straße/Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Then­hoven— auf Grundlage der Variante 1 auszuarbeiten. Der Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 08.05.2014 wird teilweise entsprochen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.