Sitzung: 25.09.2014 STA/0001/2014
Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1754/2014
Der
Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:
Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beauftragen wir die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, den Bebauungsplan-Entwurf —Arbeitstitel: Sinnersdorfer Straße/Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven— auf Grundlage der Variante 1 auszuarbeiten. Der Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 08.05.2014 wird teilweise entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.