Zusatz: Vorberatung für den Rat

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschlussvorschlag  zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Buchforst –Arbeitstitel: "Zentrum Buchforst" in Köln-Buchforst– für das Gebiet betreffend die Grundstücke Heidelberger Straße 7 bis 27, Waldecker Straße 45 bis 49, Kasseler Straße 27 und 28, Waldecker Straße 44 bis 48, Heidelberger Straße 29 bis 35, Bunsenstraße 1, Fabriciusstraße 7, Herschelstraße 10 und 13, Cusanusstraße 16, Waldecker Straße 42, Eulerstraße 11 und 14, Galileistraße 8 und 15, Klaprothstraße 10, Waldecker Straße 11 bis 27, Pyrmonter Straße 2, Waldecker Straße 33 bis 43, Heidelberger Straße 8 a bis 34 und die Grundstücke Dortmunder Straße 39 und 41 in Köln-Buchforst in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.

 

Der Begriff der „Vergnügungsstätte“ ist im Bebauungsplanverfahren analog der Vorlage „Nördlich Severinstraße, Session-Nr. 2202/2014“ zu differenzieren.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.