Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde mit Sammelumdruck vom 31.07.2014 zugestellt.
Bitte halten Sie die Unterlage zur aktuellen Sitzung bereit.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss:

1.      Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur medienübergreifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Anlage).

2.      Er beauftragt die Verwaltung, das Konzept unverzüglich umzusetzen und unter Beachtung der Vorgaben des Landes und der Erkenntnisse aus der Überwachungspraxis regelmäßig fortzuschreiben, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren.

3.      Der Rat beschließt zur Umsetzung des Überwachungskonzeptes die Einrichtung von 2,5 Mehrstellen Ingenieur/Ingenieurin, Vergütungsgruppe Vb/IVb/IVa, Fg. 1/1/1c + TZ BAT zum Stellenplan 2015. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015 werden verwaltungsintern entsprechende Stellen bereitgestellt. Die im Haushaltsjahr 2014 erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 32.000 € stehen im Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, zur Verfügung. Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind 191.850 € im Aufwand und 57.555 € als Ertrag im Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, zusätzlich im Haushalt zu veranschlagen.

 

Alternative:

Keine. Bei der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die auf bundesrechtlichen Regelungen (§ 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) beruht und durch Vorgaben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, als zuständiger Fachaufsichtsbehörde konkretisiert wurde. Ein Zurückbleiben hinter den vorgegebenen Maßstäben wäre offensichtlich rechtswidrig und könnte im Schadensfall eine zivil- und/oder strafrechtliche Haftung auslösen.


Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wurde einstimmig ohne Votum zur Behandlung in die nachfolgenden Gremien verwiesen.