Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen
dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das
Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt