Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt