Nachtrag: 01.09.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 238. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.