Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die Maßgaben aus
dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zwischen der Verwaltung und dem
Eigentümer der Köln Arcaden hinsichtlich der Öffnungszeiten der Köln Arcaden in
Köln-Kalk gegenüber dem Eigentümer durchzusetzen.
Sofern der Eigentümer beabsichtigt, den Vertrag in diesem Punkt zu ändern,
da die abgeschlossenen Vereinbarungen zu den Öffnungszeiten insbesondere in den
Abendstunden und am Wochenende in der Praxis nicht in vollem Umfang umsetzbar
sind, ist dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Kalk ein
geänderter Vertragsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.