Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch des

Herrn Manfred Wehrhahn, Köln, Einspruchsführer,

 

vom 26.05.2014, beim Wahlleiter am 30.05.2014 eingegangen, gegen die Gültigkeit der Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 25. Mai 2014, beschließt der Rat:

 

Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.