Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67478/02 für das Gebiet westlich der Amsterdamer Straße, südlich der Kinderklinik, östlich der Wohnbebauung der De-Vries-Straße und nördlich der Wohnbebauung der Nägelistraße in Köln-Riehl —Arbeitstitel: Amsterdamer Straße in Köln-Riehl— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67478/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.