Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in den
Anlagen 1 und 2 aufgeführten Projekte entsprechend der beschriebenen
Bedingungen umzusetzen.
Er beschließt außerdem, dass die zur
Umsetzung erforderlichen Mittel im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans
2015 inklusive Finanzplanung bis 2018 in den jeweiligen Teilplänen der zuständigen
Dezernate/ Ämter zusätzlich veranschlagt werden.
Die bereits in 2014 zur Weiterführung
einzelner Teilprojekte benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 214.250,00 €
werden in diesem Haushaltsjahr aus veranschlagten zahlungswirksamen
Aufwendungen im Teilplan 0902- Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 -
Transferaufwendungen bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.