Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der
Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 5. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen
Verordnung für 2014 vom 18.12.2013 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in
verschiedenen Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich, gegen die Fraktion Die Linke, zugestimmt.