Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 5. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2014 vom 18.12.2013 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, gegen die Fraktion Die Linke, zugestimmt.