Sitzung: 28.10.2014 VKA/0002/2014
Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2791/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:
Gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW nehmen wir die Umbuchung im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000,00 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1042, Straßen um Opernhaus, Umgestaltung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt