Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln hebt seinen unter TOP 10.19.10 in der Sitzung vom 30.09.2014 gefassten
Beschluss zur vollständigen Neuauszählung der Kommunalwahl (Ratswahl) vom
25.05.2014, der mit Schreiben vom 06.10.2014 durch den Oberbürgermeister wegen
Verstoßes gegen § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i.V.m. dem Demokratie- und
Rechtsstaatsprinzip beanstandet wurde, auf.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke., AfD
und der Gruppe Die Piraten
zurückgewiesen