Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln hebt seinen unter TOP 10.19.10 in der Sitzung vom 30.09.2014 gefassten Beschluss zur vollständigen Neuauszählung der Kommunalwahl (Ratswahl) vom 25.05.2014, der mit Schreiben vom 06.10.2014 durch den Oberbürgermeister wegen Verstoßes gegen § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i.V.m. dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip beanstandet wurde, auf.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke., AfD und der Gruppe Die Piraten zurückgewiesen