Sitzung: 30.10.2014 BV1/0003/2014
Zusatz: Sammelumdruck vom 09.10.2014.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2083/2014
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehl folgende Beschlussfassung:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung
aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke und Herrn Geffe, bei Enthaltung von Herrn Kasnitz.