Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehl folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke und Herrn Geffe, bei Enthaltung von Herrn Kasnitz.