Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Sozialausschuss den Bedarf zur Vergabe einer „licht- und tontechnischen Veranstaltungsbetreuung von kommunalen Bürgerhäuser/Bürgerzentren in Köln“ mit einem Auftragsvolumen von ca. netto 154.000 € (brutto ca.183.300 €) für die Jahre 2015/2016 fest.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt