Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Porz. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet westlich der Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG, von der Troisdorfer Stadtgrenze bis südlich des Ortsteiles Wahn, weiter bis zur Frankfurter Straße, entlang der Frankfuter Straße bis Am Linder Kreuz, Am Linder Kreuz bis zur Autobahn A 59, entlang der Autobahn zurück bis zur Frankfurter Straße, Frankfurter Straße in Richtung Süden bis zur Stadtgrenze von Troisdorf, entlang der Stadtgrenze bis zur Deutschen Bahn —Arbeitstitel: "GE westlich Linder Kreuz" in Köln-Porz-Lind, 3. Änderung— einzuleiten.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.