Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

1.         Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit

            § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)

            werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 9.6.2014 der Wirt-

            schaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH versehene Jahresabschluss zum

            31.8.2013 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2012 bis 31.8.2013

            festgestellt.

 

2.         Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2012 bis zum 31.8.2013 in Höhe von

            EUR 173.814,20 der sich aus dem Jahresüberschuss 2012/2013 in Höhe von

            EUR 339.559,18 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag von EUR 173.697,98 sowie

            Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf

            neue Rechnung vorgetragen.

 

3.         Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.