Beschluss:

1.        Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2012 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest und beschließt, aus dem Jahresüberschuss von EUR 62.669.454,30 einen Betrag von EUR 45.593.500,00 an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen und den verbleibenden Betrag von EUR 17.075.954,30 der Gewinnrücklage zuzuführen.

 

2.        Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion.