Beschluss:
1.
Der Rat
stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
den Jahresabschluss zum 31.12. 2012 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest
und beschließt, aus dem Jahresüberschuss von EUR 62.669.454,30 einen
Betrag von EUR 45.593.500,00 an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen und den
verbleibenden Betrag von EUR 17.075.954,30 der Gewinnrücklage zuzuführen.
2.
Dem
Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion.