Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt

 

1.      zur Finanzierung der Beschaffung von Regalwagen eine überplanmäßige investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2014 gem. § 83 GO NRW in Höhe von 115.000 € im Teilfinanzplan 0106 –Zentrale Dienstleistungen in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0106-0-0001 – Beschaffung beweglichen Anlagevermögens.

 

Die Deckung erfolgt durch investive Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100 – Kraftfahrzeuge in Höhe von 115.000 €.

 

2.      die Verwaltung zu ermächtigen, das notwendige Vergabeverfahren einzuleiten.

Auf die Erteilung eines Vergabevorbehalts wird verzichtet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.