Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Anwendung der Regelungen des § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW zum Aufnahmeverfahren von Schülerinnen und Schülern an Kölner Schulen ab dem Schuljahr 2015/16. Danach werden Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Schule der von ihnen gewählten Schulform im Sinne des §10 Schulgesetz NRW besuchen können nur dann an einer Kölner Schule aufgenommen, wenn dies die Aufnahmekapazität an der gewünschten Schule zulässt. Von dieser Regelung sind alle städtischen Schulen sämtlicher Schulformen betroffen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.