Zusatz: als Tischvorlage in der Sitzung am 27.10.2014 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu entscheiden:

1.      „In Abänderung seines Beschlusses vom 08.04.2014 (Top. 4.6 Ziff. 2) beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Gesamtschule Heliosgelände bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände an der Overbeckstrasse und der Borsigstrasse (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19) gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW. Nach dem Umzug werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.

2.      Der Rat der Stadt Köln beschließt die auslaufende Schließung der Hauptschule Rochusstraße gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG zum 31.07.2017.

3.      Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion beschlossen.