Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss erklärt sich damit einverstanden, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW gemäß § 5 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der L 82 (Siegburger Straße) im Abschnitt 5008036A5007082E von Station 270 nach Station 175 verlegt. Die damit verbundenen notwendigen bilanziellen Anpassungen sind zu veranlassen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt