Sitzung: 27.11.2014 STA/0004/2014
Zusatz: Abschließender Beschluss sofern die Bezirksvertretung Innenstadt uneingeschränkt zustimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2149/2014
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67468/03 mit
gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 206 und 207 der Flur 38 der
Gemarkung Köln in Köln-Neustadt/Nord –Arbeitstitel: Konrad-Adenauer-Ufer/Wörthstraße
34 in Köln-Neustadt/Nord– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als
Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.