Zusatz: Abschließender Beschluss sofern die Bezirksvertretung Innenstadt uneingeschränkt zustimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67468/03 mit gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 206 und 207 der Flur 38 der Gemarkung Köln in Köln-Neu­stadt/Nord –Arbeitstitel: Konrad-Adenauer-Ufer/Wörth­straße 34 in Köln-Neustadt/Nord– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.