Sitzung: 27.11.2014 STA/0004/2014
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 07.11.2014 an die Ausschussmitglieder versandt.
Verweisungsbeschluss in den Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretung Chorweiler und den Ausschuss Soziales und Senioren
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2404/2014
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) Köln-Lindweiler unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung
mit Kosten von 4.704.116 €.
2.
Er
beauftragt die Verwaltung, Fördermittel für die zur Städtebauförderung
vorgesehenen Maßnahmen des IHK in einem Gesamtvolumen von voraussichtlich rund
3,75 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung
umzusetzen. Sollten sich das Land oder der Bund aus der Finanzierung einzelner
Maßnahmen zurückziehen, erfolgt keine Kompensation durch städtische Mittel.
3.
Des
Weiteren beschließt der Rat die Vorfinanzierung der Kosten der für einen
qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3
HOAI in Höhe von rund 170.000 € für die Maßnahme aus dem IHK „Umbau des
Sozialen Zentrums Lino-Club zu einem Generationen übergreifenden Bürgerhaus
(Mehrgenerationenhaus)“. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung
der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 80 %
förderfähig.
4.
Er
beschließt für das Haushaltsjahr 2014 die außerplanmäßige Bereitstellung von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 170.000 € im Teilfinanzplan
0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen für die Entwurfsplanung nach
Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahme „Umbau des Sozialen Zentrums Lino-Club
zu einem Generationen übergreifenden Bürgerhaus (Mehrgenerationenhaus).Deckung
erfolgt durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilplan, Teilplanzeile 8, Auszahlungen
für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-1-0000 Innenstadt (südl. Erw.)
Sanierung/Erneuerung.
Die bis 2018 erforderlichen Mittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2015 inklusive mittelfristiger Finanzplanung 2016-2018 zu
veranschlagen.
Die für die Folgejahre bis 2020
(voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung der Maßnahmen) erforderlichen Mittel
werden in die künftige Haushaltsplanung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.