Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan 69399/03 mit gestalterischen Festsetzungen für den Planbereich zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den Flurstücken 281, 273 und 75 im Norden —Arbeitstitel: Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen— aufzustellen;

2.       den Planentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.