Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat
stellt gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der
Stadt Köln den Jahresabschluss 2013 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln fest.
2. Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
3. Der
ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 4.663.387,27
€. Er wird zur Verrechnung mit bestehenden Verlusten aus Vorjahren verwendet
und der verbleibende Teil auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt