Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.     Der Rat stellt gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln den Jahresabschluss 2013 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln fest.

2.     Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

3.     Der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 4.663.387,27 €. Er wird zur Verrechnung mit bestehenden Verlusten aus Vorjahren verwendet und der verbleibende Teil auf neue Rechnung vorgetragen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt