Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Ergebnis des kooperativen Gutachterverfahrens zu und beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes "Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld" in der Variante 1 (gemäß Anlage 2) unter der Berücksichtigung folgender Änderungen/Anmerkungen fortzuführen.

 

Die Alternative wurde mit folgenden Ergänzungen beschlossen:

 

1.                  Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über den Maarweg und über die Vogelsanger Straße. Für die Erschließung des Plangebietes über den Maarweg sind hierfür geringfügige Teile der Kleingartenanlage in Anspruch zu nehmen.

2.         Die Kleingartenanlage ist zu erhalten.

3.         Im Zuge des Erhalts der Güterhalle ist bei einer ggf. vorzunehmenden Wirtschaftlich-keitsberechnung die auf der Ostspitze mögliche höhere Verdichtung in Form eines Hochpunktes mit einzubeziehen

4.         Die bestehende Güterhalle im Osten des Plangebietes ist zu erhalten, sofern eine wirtschaft-liche Nutzungsmöglichkeit nachgewiesen werden kann. Falls die Güterhalle nachweislich nicht in ihrer Substanz erhalten werden kann, fordert der Stadtentwicklungsausschuss einen Neubau an gleicher Stelle, der mit seiner Architektur die historische Siedlungsstruktur ebenso abbildet."

5.         Die Grünfläche zwischen Lärmschutzwand und geplanter Bebauung ist mindestens in der dar-gestellten Breite zu errichten. Es ist zu prüfen, ob der öffentliche Bereich vergrößert werden kann.

6.         Es ist zu prüfen, ob der westliche Gebietseingang städtebaulich aufgewertet werden kann.

7.         Die geplante Erschließungsstraße ist als "Shared Space" einschließlich der geforderten durchgängigen Radwegeverbindung vorzusehen. Von dieser Straßenfläche sind Tiefgaragen-ein- und ausfahrten allgemein zulässig.

 

8.         Im Plangebiet ist eine Kindertagesstätte vorzusehen. Es ist zu prüfen, ob diese an der Ostspitze sinvoller angesiedelt werden kann.

9.         Der Verbleib von 'Jack in the Box' auf dem Güterbahnhofgelände ist in jedem Falle
sicherzustellen;

10.       die bisher nicht hinreichend differenziert dargestellten Nutzungsdarstellungen sind zu konkretisieren (z.B. im Hinblick auf Flächen für Baugruppen, geförderter Wohnungsbau und die Freiraumplanung insbesondere für öffentlich geförderte Spielplätze)

 

11.       als zusätzliche Erschließung ist in jedem Falle eine zusätzliche Anbindung über das derzeit von einem Gewerbebetrieb genutzte Grundstück Vogelsanger Straße 271 mit Anschlussmöglichkeit an den Knotenpunkt Vogelsanger Straße/Hospeltstraße planungs-rechtlich zu sichern.

 

12.       die außerhalb des Planungsgebietes durch die Entwicklungsmaßnahme erforderliche Ertüchtigung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur – wie z. B. der Umbau des Knoten-punktes Vogelsanger Straße/Leyendecker Straße zu einem Kreisverkehr – sind vom
Investor zu finanzieren. Dieses ist im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages abzusi-chern;

 

13,       Die Radwegeverbindung auf die Brücke über den Maarweg ist vorab fertig zu stellen, auch wenn die Weiterführung erst zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar ist;

 

14,       Die Entwicklung der Güterbahnhof-Fläche soll baufeldweise erfolgen und die Vermark-tung kleinteilig vorgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für eine gleichmäßige Verteilung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf dem Gesamtareal

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.