Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Ergebnis des kooperativen
Gutachterverfahrens zu und beauftragt die Verwaltung, das
Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
"Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld" in der Variante 1 (gemäß
Anlage 2) unter der Berücksichtigung folgender Änderungen/Anmerkungen
fortzuführen.
Die Alternative wurde mit folgenden Ergänzungen beschlossen:
1.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über den
Maarweg und über die Vogelsanger Straße. Für die Erschließung des Plangebietes
über den Maarweg sind hierfür geringfügige Teile der Kleingartenanlage in
Anspruch zu nehmen.
2. Die Kleingartenanlage ist zu erhalten.
3. Im
Zuge des Erhalts der Güterhalle ist bei einer ggf. vorzunehmenden Wirtschaftlich-keitsberechnung
die auf der Ostspitze mögliche höhere Verdichtung in Form eines Hochpunktes mit
einzubeziehen
4. Die
bestehende Güterhalle im Osten des Plangebietes ist zu erhalten, sofern eine
wirtschaft-liche Nutzungsmöglichkeit nachgewiesen werden kann. Falls die
Güterhalle nachweislich nicht in ihrer Substanz erhalten werden kann, fordert
der Stadtentwicklungsausschuss einen Neubau an gleicher Stelle, der mit seiner
Architektur die historische Siedlungsstruktur ebenso abbildet."
5. Die
Grünfläche zwischen Lärmschutzwand und geplanter Bebauung ist mindestens in der
dar-gestellten Breite zu errichten. Es ist zu prüfen, ob der öffentliche
Bereich vergrößert werden kann.
6. Es
ist zu prüfen, ob der westliche Gebietseingang städtebaulich aufgewertet werden
kann.
7. Die
geplante Erschließungsstraße ist als "Shared Space" einschließlich
der geforderten durchgängigen Radwegeverbindung vorzusehen. Von dieser
Straßenfläche sind Tiefgaragen-ein- und ausfahrten allgemein zulässig.
8. Im
Plangebiet ist eine Kindertagesstätte vorzusehen. Es ist zu prüfen, ob diese an
der Ostspitze sinvoller angesiedelt werden kann.
9. Der
Verbleib von 'Jack in the Box' auf dem Güterbahnhofgelände ist in jedem Falle
sicherzustellen;
10. die
bisher nicht hinreichend differenziert dargestellten Nutzungsdarstellungen sind
zu konkretisieren (z.B. im Hinblick auf Flächen für Baugruppen, geförderter
Wohnungsbau und die Freiraumplanung insbesondere für öffentlich geförderte
Spielplätze)
11. als
zusätzliche Erschließung ist in jedem Falle eine zusätzliche Anbindung über das
derzeit von einem Gewerbebetrieb genutzte Grundstück Vogelsanger Straße 271 mit
Anschlussmöglichkeit an den Knotenpunkt Vogelsanger Straße/Hospeltstraße
planungs-rechtlich zu sichern.
12. die
außerhalb des Planungsgebietes durch die Entwicklungsmaßnahme erforderliche
Ertüchtigung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur – wie z. B. der Umbau des
Knoten-punktes Vogelsanger Straße/Leyendecker Straße zu einem Kreisverkehr –
sind vom
Investor zu finanzieren. Dieses ist im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages
abzusi-chern;
13, Die
Radwegeverbindung auf die Brücke über den Maarweg ist vorab fertig zu stellen,
auch wenn die Weiterführung erst zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar ist;
14, Die
Entwicklung der Güterbahnhof-Fläche soll baufeldweise erfolgen und die
Vermark-tung kleinteilig vorgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für eine
gleichmäßige Verteilung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf dem
Gesamtareal
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.