Nachtrag: 18.11.2014
Sitzung: 24.11.2014 SHA/0003/2014
Zusatz: per Sammelumdruck vom 18.11.2014 zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3226/2014
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung
empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat erteilt auf der Basis der
Ratsbeschlüsse vom 14.12.2010 und 18.07.2013 der Verwaltung folgenden Auftrag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, sich in
Fortführung der bisherigen Maßnahmen um die Erteilung einer Berechtigung zur
Durchführung der Berufsbezogenen Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache im
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Nutzung von Drittmitteln
des Europäischen Sozialfonds geförderten und vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge koordinierten ESF BAMF Programm auch in der neuen Förderphase
von 2015 bis 2018 zu bemühen und bei Zuschlagerteilung die entsprechenden
Kurse in einer Kooperationsgemeinschaft durchzuführen.
Der Rat beschließt zur Fortsetzung der
Sprachfördermaßnahmen die weitere Bereitstellung von befristeten Planstellen.
Diese Planstellen sind drittmittelgefördert und werden nunmehr bis zum
31.12.2018 in folgendem Umfang zur Verfügung gestellt:
1,0 Stelle pädagogische Mitarbeiter (VGr. II
BAT/ E 13 TVöD - Projektleitung),
2,0 Stellen Sozialpädagogen (S 11 TVöD –
Integrationsbegleitung
3,0 Stellen Verwaltungsangestellte (VGr. VI b
BAT/E 6 TVöD – Projektsachbearbeitung),
1,0 Stelle Projektassistenz (VGr. VII BAT/ E
5 TVöD -Projektassistenz)
Die aktuelle Förderphase des ESF BAMF
Programms endet zum 31.12.2014, wobei jedoch die vom BAMF geförderten Kurse
erst zum 30.06.2015 enden. Die hierfür vorhandenen und erforderlichen 12,1
vollzeitverrechneten befristeten Planstellen (vgl. o.g. Ratsbeschluss vom
14.12.2010 bzw. 18.07.2013) werden dementsprechend bis zum 30.06.2015 genutzt.
Ab dem 01.07.2015 sind die o.g. 7,0 vollzeitverrechneten Stellen auskömmlich.
Die Deckung aller entstehenden
Personalaufwendungen erfolgt durch Mehrerträge über Drittmittel aus der
Durchführung von Projekten in gleicher Höhe im Teilplan 0414 – Volkshochschule,
Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen.
Fehlbeträge werden aus dem
Dezernatsbudget gedeckt.
Die zusätzlichen befristeten
Projektstellen werden wie bisher grundsätzlich extern besetzt, um
sicherzustellen, dass eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten auf
der Grundlage der Fördersätze erfolgt. Nachrangig können auch innerstädtische
Stellenbesetzungen erfolgen, soweit die nicht abrechenbaren
Personalmehraufwendungen gesamtstädtisch gedeckt sind.
Gleichzeitig
beschließt der Rat wie bisher die Bereitstellung eines jährlichen Eigenanteils
von 144.000 € in Form von Sachmitteln (Bereitstellung vorhandener Büro- und
Seminarräume) für das o.g. Projekt im Zeitraum vom 01.1.2015 bis 31.12.2018. Die
erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2015 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung 2016-2018 zu veranschlagen.
Die noch nicht veranschlagten
Sachaufwendungen im Teilplan 0414, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen und Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in
Höhe von jährlich 183.898 € für die Durchführung der jeweiligen
Schulungsmaßnahmen sind als Mehraufwendungen bereitzustellen, sobald
entsprechende zweckgebundene Mehrerträge in gleicher Höhe, im gleichen
Teilplan, Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen vorliegen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.