Nachtrag: 18.11.2014

Zusatz: per Sammelumdruck vom 18.11.2014 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat erteilt auf der Basis der Ratsbeschlüsse vom 14.12.2010 und 18.07.2013 der Verwaltung folgenden Auftrag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, sich in Fortführung der bisherigen Maßnahmen um die Erteilung einer Berechtigung zur Durchführung der Berufsbezogenen Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache im vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Nutzung von Drittmitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordinierten ESF BAMF Programm auch in der neuen Förderphase von 2015 bis 2018 zu bemühen und bei Zuschlagerteilung die entsprechenden Kurse in einer Kooperationsgemeinschaft durchzuführen.

Der Rat beschließt zur Fortsetzung der Sprachfördermaßnahmen die weitere Bereitstellung von befristeten Planstellen. Diese Planstellen sind drittmittelgefördert und werden nunmehr bis zum 31.12.2018 in folgendem Umfang zur Verfügung gestellt:

1,0 Stelle pädagogische Mitarbeiter (VGr. II BAT/ E 13 TVöD - Projektleitung),

2,0 Stellen Sozialpädagogen (S 11 TVöD – Integrationsbegleitung

3,0 Stellen Verwaltungsangestellte (VGr. VI b BAT/E 6 TVöD – Projektsachbearbeitung),

1,0 Stelle Projektassistenz (VGr. VII BAT/ E 5 TVöD -Projektassistenz)

Die aktuelle Förderphase des ESF BAMF Programms endet zum 31.12.2014, wobei jedoch die vom BAMF geförderten Kurse erst zum 30.06.2015 enden. Die hierfür vorhandenen und erforderlichen 12,1 vollzeitverrechneten befristeten Planstellen (vgl. o.g. Ratsbeschluss vom 14.12.2010 bzw. 18.07.2013) werden dementsprechend bis zum 30.06.2015 genutzt. Ab dem 01.07.2015 sind die o.g. 7,0 vollzeitverrechneten Stellen auskömmlich.

Die Deckung aller entstehenden Personalaufwendungen erfolgt durch Mehrerträge über Drittmittel aus der Durchführung von Projekten in gleicher Höhe im Teilplan 0414 – Volkshochschule, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen.

Fehlbeträge werden aus dem Dezernatsbudget gedeckt.

Die zusätzlichen befristeten Projektstellen werden wie bisher grundsätzlich extern besetzt, um sicherzustellen, dass eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten auf der Grundlage der Fördersätze erfolgt. Nachrangig können auch innerstädtische Stellenbesetzungen erfolgen, soweit die nicht abrechenbaren Personalmehraufwendungen gesamtstädtisch gedeckt sind.

Gleichzeitig beschließt der Rat wie bisher die Bereitstellung eines jährlichen Eigenanteils von 144.000 € in Form von Sachmitteln (Bereitstellung vorhandener Büro- und Seminarräume) für das o.g. Projekt im Zeitraum vom 01.1.2015 bis 31.12.2018. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2015 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2016-2018 zu veranschlagen.

Die noch nicht veranschlagten Sachaufwendungen im Teilplan 0414, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von jährlich 183.898 € für die Durchführung der jeweiligen Schulungsmaßnahmen sind als Mehraufwendungen bereitzustellen, sobald entsprechende zweckgebundene Mehrerträge in gleicher Höhe, im gleichen Teilplan, Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen vorliegen.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.