Beschluss:

I:
Der Gesundheitsausschuss bezieht sich auf die in seinem Zuständigkeitsbereich aufgelisteten Maßnahmenempfehlungen im ‚Interkulturellen Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen der Expertengruppen und des Integrationsrates‘ und nimmt die entsprechenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.        alle Maßnahmenempfehlungen, die mit hoher und mittlerer Priorität beurteilt wurden und für die keine Zuweisung zusätzlicher Mittel erforderlich ist (s. Anlage 1, Maßnahmen zu A), kurzfristig umzusetzen bzw. bereits begonnene Maßnahmen fortzusetzen und hierüber dem Fachausschuss und dem Integrationsrat bis Ende 2015 zu berichten,

2.        die von der Verwaltung mit hoch priorisierten Maßnahmenvorschläge, die zusätzlicher Ressourcen bedürfen (s. Anlage 2, Maßnahmen zu B), zur abschließenden Beschlussfassung dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 vorzulegen,

3.        die Maßnahmenempfehlungen, die nicht als erforderlich beurteilt werden bzw. eine mittlere oder geringe Priorität haben (s. Anlage 3, Maßnahmen zu C) nicht umzusetzen.

Hiervon ausgenommen sind die Maßnahmeempfehlungen, auf die sich die beiden Änderungs-/Zusatzanträge AN/1459/2014 und AN/1604/2014 beziehen.

 

II:
Der Gesundheitsausschuss vertagt die Maßnahmeempfehlungen, auf die sich die beiden Änderungs-/Zusatzanträge

 

·         AN/1459/2014 vom 27.10.2014 der CDU-Fraktion und

·         AN/1604/2014 vom 18.11.2014 von Herrn Keltek, Frau Coban, Herrn Edis, Frau Giurano und Frau Maleki

beziehen, bis zu einer vorliegenden Wertung der Verwaltung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.