Beschluss:
1.) Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs
beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln
2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,
Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
2.) Der Rat
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im
vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.) Der Rat
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015
sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum
Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in
in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt.
Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung
2015 fortfolgende eingeflossen.
4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Frau Gordes nimmt an der Beratung und der Abstimmung wegen Abwesenheit nicht teil.