Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in folgenden Bereichen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden kann:

 

1.      Der in nördliche Richtung führende Radweg auf der Niehler Straße/Sebastianstraße beginnend ab der Wiederaufnahme des Radweges (ca. Höhe Niehler Str./Gürtel) bis zur

Auflösung des Radweges in Alt-Niehl.

2.      Der auf dem in südlicher Richtung führenden Radweg zwischen der Kreuzung Niehler Straße/Friedrich-Karl-Straße bis zur Auflösung des Radweges in Höhe Niehler Straße/ Gürtel.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.