Beschluss:
Die Verwaltung wird
gebeten zu prüfen, ob in folgenden Bereichen die Radwegebenutzungspflicht
aufgehoben werden kann:
1. Der in nördliche Richtung führende Radweg
auf der Niehler Straße/Sebastianstraße beginnend ab der Wiederaufnahme des
Radweges (ca. Höhe Niehler Str./Gürtel) bis zur
Auflösung des Radweges in Alt-Niehl.
2. Der auf dem in südlicher Richtung führenden
Radweg zwischen der Kreuzung Niehler Straße/Friedrich-Karl-Straße bis zur
Auflösung des Radweges in Höhe Niehler Straße/ Gürtel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.